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Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt Florian Storz

Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt
Florian Storz

Anwaltskosten

Es gibt viele Möglichkeiten, kostenfrei für Sie zu arbeiten

Es ist stets im Blickpunkt, Sie so kostengünstig wie möglich zu vertreten. Notfalls werde ich meine Kosten Ihnen gegenüber nach dem RVG abrechnen. Honorarvereinabrungen werde ich mit Ihnen nur dann abschließen, wenn die Angelegenheit mit besonderer Aufwendigkeit verbunden ist und Sie sich das auch leisten können. Ich werde Sie jedenfalls über die insgesamt möglicherweise anfallenden Kosten umfassend aufklären. Sie werden bei mir keine Überraschungen erleben. Ich bin transparent.

Im Strafrecht ist es von besonderer Bedeutung, so früh wie möglich tätig zu werden.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige „Weichen“ gestellt. So früh wie möglich muss auf das Ermittlungsverfahren Einfluß genommen werden. Im günstigsten Fall kann auch bei einem erheblichen Vorwurf ein Gerichtsverfahren abgewendet werden.
Wenn Sprichwörtlich „das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist“, also die Anklage schon erhoben wurde, muss natürlich genauso sorgfälltig bedacht werden, wie mit dem Vorwurf umzugehen und ihm entgegen zu treten ist. Auch hier gibt es noch Möglichkeiten, das Strafverfahren – zum Beispiel mittels einer Einstellung – abzuwenden.
Jedenfalls sollten Sie bei strafrechtlichen Ermittlungen/Vorwürfen nicht zögern und schnell einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Nur auf diesem Wege ist es möglich, Einblick in die Ermittlungs-/Strafakte zu erhalten und damit zu erfahren, wie sich der Vorwurf aus Sicht der Ermittlungsbehörden darstellt. Erst hienach kann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie seriös entwickelt werden.

„Flensburg hat sich geändert – die Punkte werden nun neu verteilt!“
Unter Berüchsichtigung Ihrer Punktesituation, ihrer finanziellen Möglichkeiten (Rechtsschutz?) und natürlich des genauen Aktenstudiums, werde ich für Sie die beste Lösung finden.
In vielen Fällen lohnt es sich, Ihren Bußgeldbescheid (gegebenenfalls verbunden mit einem Fahrverbot) anzugreifen, um ihn zu „kippen“, oder Zeit zu gewinnen. Beispielsweise sind Geschwindigkeitsmessungen oftmals fehlerhaft und deshalb angreifbar. Auch wegen Ihrer persönlichen Umstände kann vom Anhörungsverfahren bis zum Gerichtstermin viel erreicht werden.

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