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Rechtsanwalt Florian Storz
– Fachanwalt für Strafrecht –
>>>Sie benötigen schnell anwaltliche Beratung?
>>>Rufen Sie mich an: 0152 / 53651005
Ich bin seit 2003 selbständiger Rechtsanwalt. Mit meiner Webseite möchte ich Sie allgemein über meine anwaltlichen Tätigkeiten informieren.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Ich vertrete Sie ebenfalls sehr gerne in allen Angelegenheiten die das Jobcenter betreffen, SGB II.
Oft ist es gerade im „SGB II-Bereich“ möglich, die anfallenden Kosten dem Gegner vollständig aufzuerlegen. Bereits in einem kurzen Vorgespräch kann ich Ihnen hierzu eine Auskunft geben.
Ich bin immer bestrebt, Ihnen in allen Bereichen ein bestmöglichstes Ergebnis zu liefern.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen.
Ich helfe Ihnen gerne!
Tätigkeitsschwerpunkte
Strafrecht
Im Strafrecht ist es von besonderer Bedeutung, so früh wie möglich tätig zu werden.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige „Weichen“ gestellt. So früh wie möglich muss auf das Ermittlungsverfahren Einfluß genommen werden. Im günstigsten Fall kann auch bei einem erheblichen Vorwurf ein Gerichtsverfahren abgewendet werden.
Wenn Sprichwörtlich „das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist“, also die Anklage schon erhoben wurde, muss natürlich genauso sorgfälltig bedacht werden, wie mit dem Vorwurf umzugehen und ihm entgegen zu treten ist. Auch hier gibt es noch Möglichkeiten, das Strafverfahren – zum Beispiel mittels einer Einstellung – abzuwenden.
Jedenfalls sollten Sie bei strafrechtlichen Ermittlungen/Vorwürfen nicht zögern und schnell einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Nur auf diesem Wege ist es möglich, Einblick in die Ermittlungs-/Strafakte zu erhalten und damit zu erfahren, wie sich der Vorwurf aus Sicht der Ermittlungsbehörden darstellt. Erst hienach kann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie seriös entwickelt werden.
Verkehrsrecht
„Flensburg hat sich geändert – die Punkte werden nun neu verteilt!“
Unter Berüchsichtigung Ihrer Punktesituation, ihrer finanziellen Möglichkeiten (Rechtsschutz?) und natürlich des genauen Aktenstudiums, werde ich für Sie die beste Lösung finden.
In vielen Fällen lohnt es sich, Ihren Bußgeldbescheid (gegebenenfalls verbunden mit einem Fahrverbot) anzugreifen, um ihn zu „kippen“, oder Zeit zu gewinnen. Beispielsweise sind Geschwindigkeitsmessungen oftmals fehlerhaft und deshalb angreifbar. Auch wegen Ihrer persönlichen Umstände kann vom Anhörungsverfahren bis zum Gerichtstermin viel erreicht werden.
Familienrecht
Grundsatz: Es ist immer billiger („billiger“ heißt im juristischen Sinne auch gerechter) wenn vor einem gerichtlichen Verfahren eine gütliche Vereinbarung erzielt werden kann. Es ist immer besser, ein Gerichtsverfahren – wenn möglich – zu vermeiden. Ein Kollege hat mir einmal richtig gesagt: „Wenn ich in Familiensachen zu Gericht muss, dann habe ich schon verloren!“
Scheidung: Gerade und erst Recht wenn Kinder im „Spiel“ sind, müssen wir gemeinsam einen Weg finden, eine Scheidung so einfach und einvernehmlich wie möglich zu regeln. Die Kinder brauchen im Normalfall dringend beide Elternteile und klar geregelte Verhältnisse.
Auch wenn es nicht um die Kinder geht, ist es sinnvoll, das Auseinandergehen vor Einreichen des Scheidungsantrages gütlich zu vereinbaren. Die Scheidung kann dann sehr viel schneller und kostengündtiger von Statten gehen.
Kinder: Ich habe viele Elternteile vertreten, die Ihre Kinder nicht sehen durften. Es handelt sich hierbei um die schwersten familienrechtlichen Verfahren. Es ist immer schlecht, wenn die Eltern sich gegenseitig Vorwürfe machen, weil sie wegen ihrer Kinder streiten. Hier ist in der Regel äußerst maßvoll vorzugehen – meistens ist der Umgang mit Kindern nur „Schritt für Schritt“ zu erwirken, zu erweitern und letztlich in eine „geregelte Bahn“ zu bringen.
Der europäische Gerichtshof hat die Rechte der benachteiligten Väter (ob verheiratet oder nicht) deutlich verstärkt. Dieses Recht MUSS jetzt in Deutschland auch ankommen.
Arbeitsrecht
Wie immer gilt auch hier: „Das Recht ist für die Hellen da“. Gerade im Arbeitsrecht muss und kann man sich wehren. Hier sind Fristen von enorm wichtiger Bedeutung. Zum Beispiel muss eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Danach ist es zu spät! Die meisten (Geld-) Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen müssen binnen tarifvertraglich geregelter Außschlussfristen (meistens 2-3 Monate) geltend gemacht werden.
Jedenfalls ist es wichtig, sich möglichst schnell zu erklären.
Auch bei Abmahnungen sollte schnell mit einer Gegendarstellung reagiert werden. So kann man bereits im Vorfeld vielen Kündigungen „den Wind aus den Segeln“ nehmen.
Mietrecht
Hier gilt im Groben dasselbe wie im Arbeitsrecht. Besonders wichtig ist es so schnell wie möglich auf Probleme im Mietverhältnis zu reagieren, auch hier zum Beispiel wieder auf eine Abmahnung mit einer Gegendarstellung.
Ich berate Sie ebenfalls gerne, wie zum Beispiel ein Mietmangel angezeigt werden kann, eine Mietminderung durchgesetz werden kann, ein Mietverhältnis begründet, oder geändert werden kann, zum Beispiel, wenn Sie einen Untermieter in das Mietverhältnis aufnehmen möchten.
Angelegenheiten rund um das Jobcenter – SGB II
Hier reicht der Platz dieser Webseite für eine kurze Erklärung leider nicht aus. Jeder zweite Bescheid des Jobcenters ist rechtswidrig und kann mit Rechtsmitteln – auf Staatskosten – angegriffen werden. Erschreckend viele Anspruchsinhaber werden bereits an der Tür des Jobcenters mit falschen Begründungen abgewiesen. Jeder MUSS wissen, dass eine deutsche Behörde immer verpflichtet ist, einen Antrag auf Sozialleistungen zu bescheiden, mindestens an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ein großes Problem ist, dass viele Menschen sich nicht trauen, ihre Rechte – die sie meistens leider nicht genau genug kennen – einzufordern.
Umweltstrafrecht
Auch hier ist es natürlich sinnvoll, wenn nach dem Schadensereignis so früh wie möglich gehandelt wird. Mit der den entstandenen Umweltschaden aufnehmenden Behörde sollte schnellstmöglich Kontakt aufgenommen und bestmögliche Hilfsbereitschaft bei der Schadensbeseitigung signalisiert werden.
Die betreffenden Deliktstypen können grundsätzlich auch in -nur- fahrlässiger Begehungsweise verwirklicht werden. Sofern ein Strafurteil/Strafbefehl also nicht (z.B. mittels einer Einstellung des Verfahrens) verhindert werden kann, ist auf eine Verurteilung wegen einer nur fahrlässigen Begehungsweise hinzuwirken, um eine entsprechend milde Strafzumessung zu erwirken.
Auch in Hinblick auf etwaige Straf- Nebenfolgen (z.B. ein Entzug der Fahrerlaubnis) ist große Obacht und taktisches Vorgehen geboten.
Wir beraten Sie hierzu vollumfänglich und gerne! Melden Sie sich bei Rechtsanwalt Florian Storz